Fahrschule
Endlich 17, endlich Auto fahren?
Sie brauchen für Ihren Job den LKW-Führerschein?
Sie wollen LKW-Fahrer werden? Kein Problem: Die GFB-Fahrschule kann Sie für alle Fahrerlaubnisklassen schulen. Eine moderne Fahrzeugflotte begleitet Sie bei der Ausbildung. Und aufgrund unserer eigenen Fahrlehrerausbildungsstätten sind GFB-Fahrlehrer sowohl fachlich als auch didaktisch immer up to date.
Wir begleiten unsere Fahrschüler auf dem Weg zum Führerschein – ganz gleich ob PKW, LKW oder Motorrad. An die individuellen Bedürfnisse angepasst und immer das Ziel vor Augen.
Wir bieten Ihnen:
- zeitsparende Intensivkurse
- alle Fahrerlaubnisklassen
- einen modernen Fuhrpark
Für die Teilnahme an der kommenden gesellschaftlichen Entwicklung, in der Wissen zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die ständige berufliche Qualifizierung entscheidende Voraussetzung, um mit dem sich vollziehenden Strukturwandel Schritt halten zu können. Das Bildungsprogramm der GFB orientiert sich an der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung, um den Bedürfnissen der Weiterbildung gerecht zu werden. Auch im kommenden Zeitraum bietet sie zahlreiche Weiter- und Aufstiegsbildungen an. Für weitere Informationen und ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 036482 38-0 zur Verfügung.
Die Fahrschule der GFB GmbH Triptis zeichnet sich dadurch aus, dass sie neben dem Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW und Motorrad,
auch den Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW (C/CE), mit modernen Fahrzeugen anbieten können.
Nichts liegt uns näher, als unsere Fahrschüler auf dem Weg zum Führerschein, ganz gleich ob PKW, LKW oder Motorrad optimal zu betreuen.
Theoretische Ausbildung: nach Absprache
Anmeldung: täglich von 07:00 – 15:30 Uhr in unserem Hause
Ferienfahrschule: in den Schulferien (vormittag)
Führerscheinklassenausbildung auf einen Blick:
Klasse | Mindest- alter | Fahrzeugklassen | Bemerkungen |
AM | 15 | Zweirädrige, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leistung max. 4 kW | |
A1 | 16 | Krafträder Hubraum max. 125 ccm, Leistung ma. 11 kW dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW | |
A2 | 18 | Krafträder Leistung max. 35 kW | |
A | 18 | Krafträder Hubraum über 50ccm oder bbH über 45 km/h Dreirädrige Krafträder Leistung über 15 kW Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50ccm, bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW | |
B | 18 bzw 17 | Kfz ohne Fahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A zG 3500 kg, max, 8 Personen zuzügl. Fahrer Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg, Anhänger mit zG über 750 kg wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg | |
B96 | 18 bzw 17 | Kfz der Klasse B zG des Anhängers über 750 kg zG der Fahrzeugkopmbination über 3500 kg aber max. 4250 kg | Vorbesitz Klasse B |
BE | 18 bzw 17 | Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger zG des Anhängers über 750 kg zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3500 kg | Vorbesitz Klasse B |
C1 | 18 | Kfz ohne der Klasse AM, A1, A2 und A zG über 3500 kg bis max. 7500 kg, max. 8 Personen zuzügl. Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG | Vorbesitz Klasse B |
C1E | 18 | Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger, Kfz der Klasse B über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg Kfz zG über 3500 kg, max. 8 Personen zuzügl. Fahrer, Anhängetr bis 750 kg zG | Vorbesitz Klasse C1 |
C | 21 | Kfz zG über 3500 kg max. 8 Personen zugügl. Fahrer bis 750 kg | Vorbeseitz Klasse B |
CE | 21 bzw 18 | Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger, zG Anhänger über 750 kg | Vorbesitz Klasse C |
D1 | 21 bzw 18 | Kfz ohne Fzg der Klasse AN, A1, A2 und A mehr als 8 Personen bis max. 16 Personen zuzügl. Fahrer, Länge max. 8m, | Vorbesitz Klasse B |
D1E | 21 bzw 18 | Kfz der Klasse D1 mit Anhänger, zG Anhänger über 750 kg | Vorbesitz Klasse D1 |
D | 21 | Kfz ohne der Klasse AM, A1, A2 und A mehr als 8 Personen zuzügl. Fahrer Anhänger bis 750 kg zG | Vorbesitz Klasse B |
DE | 21 | Kfz der Klasse D mit Anhänger zG Anhänger über 750 Kg | Vorbesitz Klasse D |
L | 16 | Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bbH max. 40 km/h mit Anhänger max. 25 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler u.a. Flurförderfahrzeuge bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger | |
T | 16 | Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bbH max. 60 km/h auch mit Anhänger, bbH max. 40 km/h bei Fahrer unter 18 Jahren selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler u.a. Flurförderfahrzeuge bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger |
Was brauche ich sonst noch?
Für die Antragstellung bei der Behörde benötigen Sie für die Führerscheinklassen A, B,BE etc.
- Geburtsurkunde oder Personalausweis
- 1-2 Passbilder (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35×45 mm)
- Bescheinigung über einen durchgeführten Sehtest (TÜV, Augenarzt, Optiker)
- Nachweis über einen Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Für die Klassen C, CE, D und DE benötigen Sie
- Geburtsurkunde oder Personalausweis
- 1-2 Passbilder (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35×45 mm)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (9 Ausbildungsstunden)